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    • CommentAuthornk
    • CommentTime9. Jun 2020
     

    Hallo zusammen!

    Ich wollte mal fragen. ob jemand in der Runde als Nicht-Handwerker in den Lehmbau eingestiegen ist und wie diverse bürokratische Hürden (bzw. Fallgruben) gemeistert worden sind.
    Mein Gewerbe führe ich als “Bauhilfe u. Montagehilfe”. Damit arbeite ich derzeit als Hilfskraft für einen ausgebildeten Lehmbauer, der damals auch per Quereinstieg und durch die Weiterbildung des DVL in diesen Beruf getreten ist. Meine höchste Qualifikation ist Dipl.-Ing. für Maschinenbau, ein Handwerk habe ich (leider) nicht gelernt, bin aber recht geschickt und lerne schnell. Allerdings findet nun die hiesige HWK (Karlsruhe), dass ich wohl zu schnell lerne und ich die Tätigkeiten, die ich bereits ausführe (unter Anleitung, Aufsicht und Kontrolle des besagten Lehmbauers), nur mit Meisterbrief als Stukkateur UND Maurer UND Betonbauer ausführen darf. Vielleicht war es ein Fehler, der HWK wahrheitsgetreu zu schildern, was ich so tue. Aber das ist nun geschehen.
    Ich kann nun einen Antrag auf Ausnahmebewilligung nach §8 der Handwerksordnung beantragen, finde mich aber in den Voraussetzungen nciht so recht wieder.

    Hat jemand von euch eine Idee? Weiß vielleicht sogar jemand aus eigener Erfahrung, wie das genau geht?
    Soll ich mein Gewerbe einstampfen und ein neues Gründen und dann etwas vorsichtiger mit der Tätigkeitsbeschreibung sein?
    Bin gerade echt ratlos.

    Freue mich über jeden Hinweis.
    Vielen Dank
    NK

 

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